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In diesem Bereich finden Sie allgemeine Informationen zur TSG Weinheim:
FAQs zur Mitgliedschaft in der TSG
Um Mitglied bei der TSG zu werden, ist es notwendig einen ausgefüllten Mitgliedsantrag bei den Verantwortlichen des Vereins abzugeben. Dieser Antrag kann auf dem Internetangebot der TSG unter Verein/Beitragsordnung/Beitrittserklärung heruntergeladen werden oder ist bei allen Übungsleitern der TSG Weinheim erhältlich.
Die Mitgliedschaft in der TSG Weinheim kann nur zum Ende des Kalenderjahres durch eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift (also kein Anruf, keine Email, usw.) beendet werden. Dieses Schreiben ist an den Vorstand der TSG Weinheim zu richten. Ebenfalls ist eine Frist von 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres einzuhalten (siehe Auszug aus Satzung).
Auszug der TSG Satzung:
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
...
2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.
Nein. Eine Kündigung der Mitgliedschaft benötigt die Schriftform mit Unterschrift. Kündigungen per Email werden vom Verein nicht akzeptiert.
In der Regel findet die jährliche Abbuchung der Mitgliedsbeiträge im März statt. Erfolgt ein Eintritt nach Einzug der Jahresbeiträge (z.B. im Mai), dann wird der Jahresrestbeitrag bei einer der nächsten Abbuchen eingezogen.